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   VG Ansbach, 15.09.2020 - AN 19 K 20.30018   

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https://dejure.org/2020,32072
VG Ansbach, 15.09.2020 - AN 19 K 20.30018 (https://dejure.org/2020,32072)
VG Ansbach, Entscheidung vom 15.09.2020 - AN 19 K 20.30018 (https://dejure.org/2020,32072)
VG Ansbach, Entscheidung vom 15. September 2020 - AN 19 K 20.30018 (https://dejure.org/2020,32072)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    AsylG § 3 Abs. 4, § 4 Abs. 1, § 73 Abs. 1 S. 1, § 77 Abs. 2; AufenthG § 60 Abs. 5
    Widerruf der Flüchtlingseigenschaft

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (12)

  • BVerwG, 16.11.2000 - 9 C 6.00

    Abschiebungsschutz; politische Verfolgung; Ausschluss vom Abschiebungsschutz;

    Auszug aus VG Ansbach, 15.09.2020 - AN 19 K 20.30018
    Diese liegt vor, wenn vom Kläger in Zukunft neue vergleichbare Straftaten ernsthaft drohen (BVerwGE 112, 185 (188 ff.), BVerwG U.v. 1.11.2005 - 1 C 21/04).

    Sie geht über die Bewährungsdauer hinaus (BVerwG, U.v.16.11.2000 - 9 C 6/00).

  • BVerwG, 24.04.2017 - 1 B 22.17

    Grundsätzliche Bedeutung; Divergenz; Syrien; Flüchtlingsschutz; illegale

    Auszug aus VG Ansbach, 15.09.2020 - AN 19 K 20.30018
    Allein, dass die verhängte Sanktion an eine alle Staatbürger gleichermaßen treffende Pflicht anknüpft, stellt keine flüchtlingsrelevante Verfolgung dar (BVerwG, B.v. 24.4.2017 - 1 B 22/17 m.w.N.).
  • BVerwG, 04.10.2012 - 1 C 13.11

    Ausweisung; türkischer Staatsangehöriger; Assoziationsrecht;

    Auszug aus VG Ansbach, 15.09.2020 - AN 19 K 20.30018
    Dabei sind an die Wahrscheinlichkeit des Schadenseintritts bei dieser Prognose umso geringere Anforderungen zu stellen, je größer und folgenschwerer der möglicherweise eintretende Schaden ist (BVerwG, U.v. 4.10.2012 - 1 C 13.11; BayVGH, B.v. 8.3.2016 - 10 B 15.180).
  • BVerwG, 01.11.2005 - 1 C 21.04

    Widerruf der Asylanerkennung; Widerruf der Flüchtlingsanerkennung;

    Auszug aus VG Ansbach, 15.09.2020 - AN 19 K 20.30018
    Diese liegt vor, wenn vom Kläger in Zukunft neue vergleichbare Straftaten ernsthaft drohen (BVerwGE 112, 185 (188 ff.), BVerwG U.v. 1.11.2005 - 1 C 21/04).
  • VGH Bayern, 13.10.2017 - 10 ZB 17.1469

    Ausweisung wegen schwerer Straftaten

    Auszug aus VG Ansbach, 15.09.2020 - AN 19 K 20.30018
    Solange keine Bewährung außerhalb des Straf- bzw. Maßregelvollzugs erfolgt ist, kann nicht mit der notwendigen Sicherheit auf einen dauerhaften Einstellungswandel und eine innerlich gefestigte Verhaltensänderung geschlossen werden, die ein Entfallen der Wiederholungsgefahr rechtfertigen würde (BayVGH, B.v. 31.1.2019 - 10 ZB 18.1534; B.v. 13.10.2017 - 10 ZB 17.1469; BayVGH, B.v. 6.5.2015 - 10 ZB 15.231).
  • VGH Bayern, 08.03.2016 - 10 B 15.180

    Ausweisung eines assoziationsberechtigten türkischen Staatsangehörigen

    Auszug aus VG Ansbach, 15.09.2020 - AN 19 K 20.30018
    Dabei sind an die Wahrscheinlichkeit des Schadenseintritts bei dieser Prognose umso geringere Anforderungen zu stellen, je größer und folgenschwerer der möglicherweise eintretende Schaden ist (BVerwG, U.v. 4.10.2012 - 1 C 13.11; BayVGH, B.v. 8.3.2016 - 10 B 15.180).
  • VGH Bayern, 10.10.2017 - 19 ZB 16.2636

    Ausweisung trotz positiver strafvollstreckungsrechtlicher Entscheidung

    Auszug aus VG Ansbach, 15.09.2020 - AN 19 K 20.30018
    Dafür, wie sich der Kläger verhält, wenn er nicht mehr in Therapie ist und ihm regelmäßige Unterstützung fehlt, stellt dies für sich genommen kein Indiz für eine Verneinung der Wiederholungsgefahr dar, auch weil die Erfolgschancen bei einer Therapie im Allgemeinen deutlich unter 50% liegen (vgl. BayVGH, B.v. 10.10.2017 - 19 ZB 16.2636 - m.w.N.), wobei hier lediglich das Scheitern im ersten Jahr nach Therapieende berücksichtigt ist.
  • VGH Bayern, 30.10.2012 - 10 B 11.2744

    Ausweisung eines assoziationsberechtigten türkischen Staatsangehörigen

    Auszug aus VG Ansbach, 15.09.2020 - AN 19 K 20.30018
    Bei der Prognose, ob eine Wiederholung vergleichbarer Straftaten mit hinreichender Wahrscheinlichkeit droht, sind die besonderen Umstände des Einzelfalls zu berücksichtigen, insbesondere die Höhe der verhängten Strafe, die Schwere der konkreten Straftat, die Umstände ihrer Begehung, das Gewicht des bei einem Rückfall bedrohten Rechtsguts, sowie die Persönlichkeit des Täters und seine Entwicklung und Lebensumstände bis zum maßgeblichen Entscheidungszeitpunkt (BayVGH, U.v. 30.10.2012 - 10 B 11.2744).
  • VGH Bayern, 06.05.2015 - 10 ZB 15.231

    Verlustfeststellung; kroatischer Staatsangehöriger; Verurteilung wegen

    Auszug aus VG Ansbach, 15.09.2020 - AN 19 K 20.30018
    Solange keine Bewährung außerhalb des Straf- bzw. Maßregelvollzugs erfolgt ist, kann nicht mit der notwendigen Sicherheit auf einen dauerhaften Einstellungswandel und eine innerlich gefestigte Verhaltensänderung geschlossen werden, die ein Entfallen der Wiederholungsgefahr rechtfertigen würde (BayVGH, B.v. 31.1.2019 - 10 ZB 18.1534; B.v. 13.10.2017 - 10 ZB 17.1469; BayVGH, B.v. 6.5.2015 - 10 ZB 15.231).
  • VGH Bayern, 03.02.2015 - 10 B 14.1613

    Zwingende Ausweisung; besonderer Ausweisungsschutz; schwerwiegende Gründe der

    Auszug aus VG Ansbach, 15.09.2020 - AN 19 K 20.30018
    Bei Straftaten, die auf einer Suchterkrankung beruhen, kann nach der ständigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofs von einem Wegfall der für die Ausweisung erforderlichen Wiederholungsgefahr nicht ausgegangen werden, solange die Drogentherapie nicht erfolgreich abgeschlossen ist und die damit verbundene Erwartung eines künftig drogen- und straffreien Verhaltens auch nach Therapieende glaubhaft gemacht hat (BayVGH, U.v. 3.2.2015 - 10 B 14.1613 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 03.04.2019 - 19 ZB 18.1011

    Erfolgloser Antrag auf Zulassung der Berufung bezüglich eines die Ausweisung u.a.

  • VGH Bayern, 31.01.2019 - 10 ZB 18.1534

    Ausweisung eines türkischen Staatsangehörigen mangels positiver Legalprognose

  • VG Würzburg, 23.10.2023 - W 8 K 23.30233

    Iran, exilpolitische regimekritische Aktivitäten, vereinzelte

    Dies gilt jedoch nicht, wenn die verhängte Sanktion an eine alle Staatsbürger gleichermaßen treffende Pflicht anknüpft (vgl. BVerwG, B.v. 24.4.2017 - 1 B 22/17 - NVwZ 2017, 1204 m.w.N. sowie etwa VG Aachen, U.v. 18.4.2023 - 10 K 2279/20.A - juris Rn. 71 f.; VG Oldenburg, U.v. 21.3.2022 - 13 A 2680/19, 6517677 - juris S. 7 ff.; VG Ansbach, U.v. 15.9.2020 - AN 19 K 20.30018 - juris Rn. 39 f.; VG Münster, U.v. 10.2.2020 - 6a K 3412/18.A - juris Rn. 48 ff., 64; OVG NRW, B.v. 22.8.2019 - 6 A 300/19.A - juris Rn. 4 und Rn. 8; VG Augsburg, U.v. 27.11.2006 - Au 7 K 05.30480 - juris; VG Düsseldorf, U.v. 8.11.2005 - 2 K 1497/04.A - juris).

    Eine mögliche aufgrund der Wehrdienstentziehung drohende Gefängnisstrafe begründet kein Abschiebeverbot im Sinne des § 60 Abs. 5 und Abs. 7 Satz 1 AufenthG (VG Ansbach, U.v. 15.9.2020 - AN 19 K 20.30018 - juris Rn. 39 f.).

  • VG Ansbach, 30.03.2021 - AN 15 K 17.35234

    Widerruf einer Flüchtlingsanerkennung wegen rechtskräftiger Verurteilung zu einer

    a) Die noch aufrechterhaltene Klage ist als Anfechtungsklage gegen die Widerrufsentscheidung über die bereits zuerkannte Flüchtlingseigenschaft und die Versagung des subsidiären Schutzstatus statthaft, § 42 Abs. 1 Alt. 1 VwGO (vgl. auch VG Ansbach, U.v. 15.9.2020 - AN 19 K 20.30018 - BeckRS 2020, 27508 Rn. 22).
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